Ein Buch über Tee
Anhang
Ein Rechtsanwaltsbüro hat mir im Auftrag von King's Teagarden
verboten, mit dem Begriff " T E E O L O G I E " im Internet
zu werben. Ich darf den Begriff anscheinend nicht einmal innerhalb
eines Zitates verwenden. Der Name sei in der Schreibweise
"teeOlogie" als Marke geschützt. (Marken-Nr. 1144622)
- Ich finde das Vorgehen ungerechtfertigt und unsauber
recherchiert (s.u.)!
- Ich werbe nicht mit dem Begriff.
- In dem Artikel, den ich zitiere, wird der Name in einer anderen
Schreibweise verwendet, als er tatsächlich geschützt ist.
- UND: Wer kennt sich im Recht aus? Ist es mir dadurch
tatsächlich verboten, das Zitat aus "Die Zeit" so zu
übernehmen wie es dort abgedruckt wurde? Das kann doch wohl wenn
überhaupt nur "Die Zeit", bzw. Wieland Freund als Autor
des Artikels. Oder kann mir die Firma King's Teagarden wirklich
verbieten, ein Zitat aus "Die Zeit" in meine Internetseiten
zu stellen?
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Hi, inzwischen ist viel Zeit vergangen. Ich hab mit dem
betreffenden Anwaltsbüro noch einige Post ausgetauscht. (Ich
immer per E-Mail, worauf ein Snail-Mail vom Anwaltsbüro kam...)
Inhalt der Mails: Hin und her, Anwaltsbüro geht auf meine
Fragen und Hinweise nicht ein, zieht sich aber mehr und mehr
zurück. Nachdem ich die erste Version dieses Hinweises verbal
entschärft hatte, wurde es ruhig und ich hab seit Monaten nichts
mehr gehört. Bis jetzt hat mich das ganze lediglich Nerven und
Zeit gekostet. Das könnte anders sein, wenn meine Seiten
kommerziell wären.
Mein Fazit: Anwaltsbüro oder deren Auftraggeber versuchten
Geld durch Abmahnungen zu machen. Für mich ein unhaltbarer
Zustand. Wenn man das alles ernst nimmt, dann ist jedes dritte Wort im
Web irgendwo geschützt und dürfte nicht verwendet werden.
Glücklicherweise gibt es nicht viele Abzocker, die das versuchen,
aber jeder ist einer zu viel.
Copyright © Andreas Walter alias teefax (teebuch@teefax.de)
Letzte Aktualisierung am 16. Januar 2010
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